Mit der Bauarbeiterverordnung vom 29. Juni 2005 und der EKAS-Richtlinie Nr. 6503 vom Dezember 2008 war bislang bereits vorgeschrieben, dass vor Umbauten asbesthaltige Materialien ermittelt werden müssen und wie diese rückzubauen sind. Die Verantwortung lag beim Unternehmer, bzw. beim Arbeitgeber.
Mit der am 01. Januar 2016 in Kraft getretenen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) wird verlangt, dass bei zu erwartenden umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Bauabfällen Art, Qualität und Menge der Schadstoffe im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs angegeben werden (VVEA, Art. 16). Die Verantwortung liegt somit auch bei der Bauherrschaft bez. bei den von der Bauherrschaft beauftragten Fachplanern.
Aufgrund der teils aufwendigen Sanierungsarbeiten empfehlen wir bereits vor dem Kauf einer Liegenschaft, die potenzielle Schadstoffbelastung der Bausubstanz zu überprüfen.
Wir bieten Untersuchungen bezüglich Gebäudeschadstoffen sowie die fachtechnische Leitung der diesbezüglichen Arbeiten an. Unser Diagnostiker hat die nationale Prüfung absolviert und unsere Firma ist somit auf der offiziellen Seite des FACH (Forum Asbest Schweiz) aufgelistet und Mitglied der Vereinigung Asbestberater Schweiz.